
Perfekt für Terrakottafassaden
Zuverlässige Befestigungstechnologie
Seit 2007 entwickelt die THB Befestigungslösungen für Terrakottafassaden. Mit einem hohen Vorfertigungsgrad garantieren wir kurze Montagezeiten.

Handhabung
Bereits bei der Handhabung und beim Einbau unserer Befestigungselemente wird der Unterschied spürbar: Das einfache Verbauen spart bei Ihrem Bauvorhaben Zeit und Geld. Auch im Bereich Sicherheit und Statik hebt sich unser Produkt deutlich hervor. Dies beweisen zahlreiche großformatig ausgeführte Projekte vor allem auch Hochhausfassaden. Alle Produkte sind CE konform. THB ist nach DIN 1090 zertifiziert
Ziel der Entwicklung
Ziel der Entwicklung aller Produkte sind Flexibilität in der Anwendung, klare Systematisierung, einfache Handhabung auf der Baustelle und die durchgängige statische Funktion.
Weil dies auch unsere Kunden wissen, werden unsere Befestigungssysteme für Terrakottafassaden und Keramikfassaden weltweit verwendet und sind millionenfach im Einsatz.



Unsere Highlights
Hier sind einige herausragende Merkmale unserer Systeme:
- hohe Flexibilität
- klare Systematisierung
- einfache Handhabung
- optimierte statische Funktionen
Flexibilität in der Anwendung
Unsere Systeme bieten hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an verschiedene Baubedingungen.
Systematisierung
Die klare Systematisierung unserer Komponenten erleichtert die Planung und Ausführung.
Einfache Handhabung
Die einfache Handhabung auf der Baustelle spart Zeit und Kosten.



DIN EN 1090 zertifiziert – CE-konforme Befestigungssysteme für höchste Sicherheit
THB Systems ist nach DIN EN 1090 zertifiziert und erfüllt damit alle Anforderungen für die Herstellung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile. Unsere Produkte sind CE-konform und entsprechen höchsten Standards in Statik, Sicherheit und Verarbeitung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
Stand: 01.01.2026
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der THB Technischer Handel und Befestigungssysteme OHG, Ölspielstraße 9, 97286 Sommerhausen, eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRA 9053 („THB“) und dem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“), sofern dieser Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
b) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Angebote und Lieferungen, selbst dann, wenn dies nicht erneut gesondert vereinbart wird.
c) Mit Erteilung eines Auftrages an THB erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an.
d) Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Unseren AGB widersprechende Einkaufsbedingungen des Kunden (bzw. Teile derselben) gelten nur dann, wenn und soweit sich THB damit ausdrücklich einverstanden erklärt. In diesem Falle bleiben jedoch alle übrigen Vereinbarungen wirksam. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn THB in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsabschluss
a) Angebote von THB sind stets unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden zu werten.
b) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Kauf bzw. die Herstellung und Lieferung von bestimmten Liefergegenständen ab. Ein Vertrag zwischen THB und dem Kunden kommt allein mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung von THB in Textform zustande.
c) Ergänzungs- und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Jegliche Änderungswünsche gelten als abgelehnt, soweit THB ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.
d) THB ist berechtigt, Bestellungen des Kunden abzulehnen.
e) Teillieferungen und Teilleistungen sind ausdrücklich zulässig. Teilleistungen und Teillieferungen kann THB dem Kunden in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.
3. Leistungsinhalt
a) Die Beschaffenheit der Liefergegenstände bestimmt sich ausschließlich nach den zwischen THB und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Liefergegenstände.
b) Verbindliche Zusicherungen und Garantien bzw. Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinne werden ausdrücklich als solche bezeichnet und ausgewiesen. Angaben und Produktdarstellungen in Katalogen, auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln von THB sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sowie sonstige Beschreibungen des Liefergegenstands in Angebotsunterlagen oder der Auftragsbestätigung stellen keine Beschaffenheitsgarantieerklärungen bezüglich der Liefergegenstände dar, sofern diese nicht gesondert und ausdrücklich als solche ausgewiesen sind.
c) THB liefert ausschließlich Komponenten für Unterkonstruktionen hinterlüfteter Fassaden. THB erbringt keine Planungs-, Statik-, Bemessungs-, Montage- oder Bauüberwachungsleistungen.
d) Von THB bereitgestellte Zeichnungen, Skizzen, Lastannahmen und sonstige technische Unterlagen sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Fertigzeichnung bezeichnet und in der Auftragsbestätigung unter Angabe von Dokumenten-Nr. und Revision einbezogen – unverbindliche technische Empfehlungen/Konstruktionsvorschläge. Sie ersetzen keine Planung, Statik, Bemessung oder bauaufsichtliche Prüfung. Vor Verwendung sind sie durch den Kunden bzw. dessen Fachplaner/Fachbetrieb eigenverantwortlich zu prüfen, statisch nachzuweisen und an örtliche Gegebenheiten sowie geltende Normen/Vorschriften anzupassen. Mängel-/Schadensersatzansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden auf der ungeprüften/fehlerhaften Übernahme solcher Unterlagen beruht.
4. Lieferbedingungen / Gefahrübergang
a) Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Konstruktions- und Formänderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich, indes objektiv zweckmäßig und den Kunden zumutbar sind.
b) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie in Angebot oder Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind.
c) Eine Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Ausführungseinzelheiten, Freigaben und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Verbindliche Liefertermine oder -fristen sind eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis zu ihrem Ablauf bereitgestellt wurden und THB die Abholbereitschaft mitgeteilt hat oder, im Falle einer abweichenden Regelung, die Liefergegenstände an den ersten Frachtführer übergeben wurden.
d) Verlässt ein Liefergegenstand mit Ablauf eines vereinbarten Liefertermins das Werk, gilt letzterer als eingehalten. Sind für die Fertigstellung des Liefergegenstandes Informationen, Genehmigungen, etc. seitens des Kunden erforderlich, oder ergeben sich seitens des Kunden nach Auftragserteilung Änderungen bzw. Abweichungen zum ursprünglichen Auftrag, gelten vereinbarte Liefertermine als nicht verbindlich. Ist der Kunde mit seiner Leistung oder Teilen davon in Verzug, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Sind Liefergegenstände trotz angemessener Vorkehrungen zur Belieferung durch den Vorlieferanten nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird THB den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
e) Liefertermine ändern und Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder Ereignissen, die THB die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörung, Brand, Streik, Anschläge, kriegerischen Auseinandersetzungen, Verkehrsstörungen, Handelsbeschränkungen, Pandemielagen) um die Dauer der Behinderung gleichgültig, ob sie bei THB selbst oder Subunternehmen eintreten. Als solches Ereignis gilt insbesondere auch ein Unterbleiben der Lieferung oder ein Verzug durch den Hersteller der Vertragsprodukte. Bis zur Selbstbelieferung durch Vorlieferanten ist THB von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten ist von THB zu vertreten. Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, steht sowohl THB als auch dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
f) Liegt die Nicht-Einhaltung eines Liefertermins in von THB zu vertretenden Gründen, kann der Kunde THB schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens drei (3) Wochen setzen. Nach Verstreichen dieser Frist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts werden bereits gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtlieferung ist von THB zu vertreten.
g) Die Auslieferung der Ware erfolgt vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung durch Übernahme „ab Werk“, THB - Lager - D-74834 Elztal. Dies bedeutet, dass THB im Rahmen der Lieferung und vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ausschließlich die Bereitstellung des Liefergegenstands am mitgeteilten Werk von THB sowie die Mitteilung der Abholbereitschaft gegenüber dem Kunden schuldet. Übernimmt THB im Einzelfall zusätzlich die Versendung der Liefergegenstände, so schuldet THB ausschließlich die Organisation des Transportes sowie die Übergabe ab Werk THB an den ersten Frachtführer / Spediteur. Der Kunde hat alle mit der Versendung verbundenen Kosten (z.B. Fracht, Rollgelder, Verladekosten- und Gebühren, Zölle) zu tragen, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland anfallen. Soweit THB im Einzelfall zusätzlich Verpflichtungen hinsichtlich des Transports übernimmt, sind die Versand- bzw. Transportwege und -mittel, soweit nicht anderweitig vereinbart, THB überlassen. Die Verpflichtung des Kunden zur Übernahme der mit dem Versand bzw. Transport verbundenen Kosten bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen. THB liefert unversichert, soweit nichts anderweitig vereinbart wurde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur / Frachtführer oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Anzeige der Versandbereitschaft.
h) THB liefert ausschließlich Komponenten für Unterkonstruktionen hinterlüfteter Fassaden. Einbau, Montage und alle damit zusammenhängenden Leistungen, einschließlich Auswahl, Bemessung und Kombination mit Fassadenplatten, Unterkonstruktionen und Untergründen, liegen allein in der Verantwortung des Kunden; erforderliche Materialien und Kosten trägt der Kunde. Arbeiten sind durch einen qualifizierten Fachbetrieb unter Beachtung der Montagehinweise/Produktinformationen von THB sowie der geltenden technischen Regeln und Normen auszuführen. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Montage, falscher Auswahl/Bemessung oder Nichtbeachtung der Hinweise/Regeln beruht. § 439 Abs. 3–6 BGB bleibt unberührt.
i) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Verwendung der Vertragsprodukte eigenverantwortlich zu prüfen und zu schaffen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde für die Erteilung etwaig erforderlicher Genehmigungen selbst Sorge zu tragen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Stornogebühren
a) Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer ab Werk. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungspesen, Kosten der Entladung beim Kunden, Zölle, öffentlicher Gebühren und Abgaben trägt der Kunde und werden gesondert berechnet.
b) Ändert sich nach Vertragsabschluss der Liefergegenstand aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, so ist ein entsprechend angepasster, neuer Preis mit THB zu vereinbaren. Kommt eine Einigung der Parteien nicht zustande, so ist THB berechtigt, den neuen Preis nach billigem, gerichtlich der Höhe nach überprüfbarem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des aus der Änderung resultierenden Material- und Personalaufwandes sowie eines angemessenen Deckungsbetrags festzusetzen.
c) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist THB berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von THB durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis objektiv und konkret gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die Bezahlung offener Forderungen von THB ohne sachliche Begründung verweigert bzw. nicht leistet oder keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von THB bestehen. In den Fällen, in welchen der Kunde nach einem entsprechenden Verlangen von THB die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung verweigert, ist THB berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts die Rechnungen bezüglich von Forderungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Bei Überschreitung kalendarisch bestimmter oder bestimmbarer Zahlungsfristen kommt der Kunde ohne Weiteres, insbesondere ohne eine Mahnung, in Verzug, es sei denn, der Kunde hat die Überschreitung nicht zu vertreten.
d) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist THB berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und den Ersatz der Betreibungskosten geltend zu machen. Ist der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand, ist THB berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und weiterer Kosten und Aufwendungen sowie der Nachweis eines tatsächlich geringeren Verzugsschadens bleiben THB bzw. dem Kunden vorbehalten. Zusätzlich kann THB die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (40 €) verlangen.
e) THB ist berechtigt, Teilrechnungen nach eigenem Ermessen zur legen.
f) Bestellungen gelten mit Eingang des Auftrages bei THB als verbindlich. Storniert der Kunde eine Bestellung nach Eingang des Auftrages bei THB, hat der Kunde Stornogebühren in der Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes zu leisten.
g) THB kann im Fall des Annahmeverzugs den Ersatz der aus dem Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen verlangen (z.B. Mehrkosten und Aufwände der Einlagerung). Die Ware lagert ab Annahmeverzug auf Gefahr des Kunden; THB ist berechtigt, handelsübliche Lagerkosten zu berechnen. Diese Kosten und Mehraufwände werden pro Werktag des Annahmeverzugs mit 0,5 % des Nettopreisvolumens, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Nettopreisvolumens pauschaliert. Die Geltendmachung tatsächlich höherer sowie der Nachweis tatsächlich niedrigerer Kosten / Aufwendungen infolge des Annahmeverzugs bleiben THB und dem Kunden vorbehalten.
6. Gewährleistung
a) Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Mängel und Schäden sorgfältig zu prüfen (vgl. § 377 HGB). Die Liefergegenstände gelten als genehmigt, wenn keine Mängelrüge in Textform unverzüglich nach der Übernahme eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Mangel bei der sofortigen, sorgfältigen Überprüfung nicht erkennbar war; in einem solchen Fall muss die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels in Textform bei THB eingehen. Als Rügefrist gilt jeweils eine Frist von sieben (7) Werktagen nach Übernahme (offene Mängel) bzw. nach Entdeckung (verdeckte Mängel).
b) Soweit nicht anderweitig vereinbart, gilt das gesetzliche Gewährleistungsregime. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Liefergegenstände. Unberührt bleiben die gesetzlichen Fristen bei Arglist, Übernahme einer Garantie, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) sowie im Lieferantenregress (§§ 445a, 445b BGB).
c) THB hat nach eigenem Ermessen aus den in Betracht kommenden Gewährleistungsbehelfen zu wählen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Die Nacherfüllung ist erst als fehlgeschlagen zu betrachten, sofern ein dritter (3) Nachbesserungsversuch seitens THB fehlgeschlagen ist. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von THB nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an dem Vertragsgegenstand vorgenommen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die betreffenden Mängel nicht durch die Veränderungen verursacht wurden und dass die Mängelbeseitigung durch die Veränderungen nicht unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall muss der Kunde indes die durch die Veränderungen entstehenden zusätzlichen Kosten für die Mängelbeseitigung tragen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferung aufgrund von höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen ist ausgeschlossen. Gewährleistungsrechtliche Schadensersatzansprüche sind im Umfang des Ziffer 7. beschränkt bzw. begrenzt.
d) Wenn Nutzungsempfehlungen oder sonstige Anweisungen von THB nicht befolgt werden, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche, soweit der Mangel darauf beruht. Dies gilt ebenfalls, wenn die Liefergegenstände vom Kunden nicht sachgemäß gelagert werden oder diese einer unsachgemäßen Belastung bzw. Einwirkung ausgesetzt sind.
e) Eine Rücksendung der Ware, die nicht auf Gewährleistungsansprüchen beruht und vorab nicht durch THB genehmigt wurde, erfolgt auf Gefahr des Kunden, der alle anfallenden Kosten zu übernehmen hat. THB behält sich das Recht vor, die Annahme nicht genehmigter Rücksendungen abzulehnen.
7. Haftung für Schadensersatz
a) Auf Schadensersatz haftet THB – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch seitens gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet THB nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von THB jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus Ziffer 7 b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Ansprüche aus § 826 BGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).
d) THB haftet nicht für Schäden, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch oder Montage bzw. Ein-/Umbauten, mangelnder oder unsachgemäßer Wartung, natürlicher Abnutzung, Witterungseinflüssen, Transport und Lagerung, fahrlässigem Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen oder ähnlichem ergeben. THB haftet darüber hinaus nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, die sich auf Grund der Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung oder fahrlässiger Handhabung ergeben, wobei leichte Fahrlässigkeit von dieser Bestimmung umfasst ist.
e) Soweit THB im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs unverbindliche technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird, und diese Auskünfte bzw. diese Beratung nicht zum geschuldeten, vertraglich vereinbarten Lieferumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
f) Für Ansprüche, die sich in Zusammenhang mit möglicherweise erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ergeben, übernimmt THB keine Haftung. Der Kunde ist für die Einholung etwaiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie für die Einhaltung von Emissionsvorschriften verantwortlich. THB haftet nicht für Verzögerungen oder Zusatzkosten, die sich aus fehlenden oder verweigerten Genehmigungen oder aus Änderungen von Emissionsvorschriften ergeben, es sei denn, THB hat eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung oder Beschaffung übernommen.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden im Eigentum von THB. Der Eigentumsvorbehalt berührt die Bestimmungen über den Gefahrübergang in Ziffer 4 nicht.
b) Solange das Eigentum an den Liefergegenständen nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser die Liefergegenstände pfleglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Etwaig erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
c) Der Kunde darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder veräußern noch verpfänden und hat ihn mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und zu betreiben.
d) Der Kunde hat unverzüglich in Textform anzuzeigen, wenn Liefergegenstände oder Teile hiervon gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Der Kunde ist im Falle der nicht erfolgten oder nicht unverzüglichen Anzeige verpflichtet, THB die für die Geltendmachung der Rechte von THB entstehenden, erforderlichen und zweckmäßigen Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat die Nichteinhaltung der vorstehenden Mitteilungspflichten nicht zu vertreten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, THB die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
9. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot
a) Die Aufrechnung durch den Kunden oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, ist nur auf Grundlage unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
b) Im Streitfall ist THB berechtigt, Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen.
10. Sonstige Bestimmungen
a) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
b) Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der zwischen THB und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, in eine neue Bestimmung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Dies gilt entsprechend für planwidrige und daher ergänzungsbedürftige Regelungslücken.
c) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer Rechtsnachfolge alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtswirksame Übertragung der Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Ein Übergang von Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen THB und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des deutschen Internationalen Privatrechts.
b) Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von THB.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen THB und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist am Sitz der THB. THB ist unberührt des vorstehenden Gerichtsstands berechtigt, gerichtliche Hilfe auch bei dem am Sitz des Kunden zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
12. Sprache
Die vorstehenden AGB werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Maßgeblich für die Auslegung der AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung.b2ba05a0-871d-4465-a48c-cf3df7e3434d
Kontakt aufnehmen
Telefon: + 49 9333 903 607
E-Mail: info@thb-systems.com
Adresse: Ölspielstraße 9, Sommerhausen, 97286


